Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Die Rechtsbeziehung der IWS Immobilien Dienstleistungen GmbH & Co. KG (nachfolgend IWS oder Auftragnehmer genannt) zum Auftraggeber bestimmt sich nach dem zugrunde liegenden schriftlichen Vertrag, ergänzt durch die folgenden Bedingungen.
Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsinhalt, wenn die IWS diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.
Im Übrigen ist Werkvertragsrecht anwendbar.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt die IWS mit der Innen- und/oder Außenbesichtigung von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sowie im Einzelfall von Grundstücken, Gewerbeobjekten und Wohn- und Geschäftshäusern.
§ 3 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen auszuführen. Zur Erfüllung des Auftrages wird die IWS die notwendigen Besichtigungen und Untersuchungen vornehmen und dokumentieren (insbesondere Zeichnungen und Fotos anfertigen) ohne dass es hierzu einer besonderen Zustimmung des Auftraggebers bedarf. Der Auftragnehmer hat nach eigenem Ermessen die zum Zwecke der Auftragserfüllung erforderlichen Auskünfte und Erhebungen bei Beteiligten, Behörden sowie sonstigen Dritten einzuholen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge zu prüfen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Der Auftragnehmer erstellt für jede Besichtigungsadresse einen Besichtigungsbericht einschließlich Fotodokumentation.
Die Fotodokumentation von Außenbesichtigungen erfolgt mit mindestens 5-7 Bildern, mögliche Motive: Straßenschild, Hausnummer, Klingelschild, zwei Objektansichten, Umfeldblick. Innenbesichtigungen werden zusätzlich mit mindestens 5-7 Bildern, welche einen Eindruck des Bautenstandes, der Ausstattung und eventuell der vorhandenen und ersichtlichen Haustechnik vermitteln, dokumentiert.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die kompletten Besichtigungsberichte innerhalb der beauftragen Frist auf der Internetplattform als PDF-Datei zu hinterlegen oder sie dem Auftraggeber per E-Mail zukommen zu lassen und die Abrechnung im darauffolgenden Monat zu erstellen.
$ 4 Pflichten des Auftraggebers
Die jeweils zu besichtigenden Objekte sind vom Auftraggeber über die Internetplattform www.iws-dienstleistung.de bei der IWS als Auftrag einzustellen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der IWS sämtliche zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung stehen. Aufträge zu Neubauvorhaben werden zusätzlich mit einer gekennzeichneten Flurkarte versehen. Ein Auftrag bzw. eine Besichtigungsadresse bezieht sich bei Außenbesichtigungen im Normalfall auf ein Gebäude mit maximal 12 Wohneinheiten und bei Innenbesichtigungen auf ein Gebäude nebst Garage oder Nebengebäude mit einer Wohneinheit (in Einzelfällen zusätzlich mit einer Einliegerwohnung). Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, der IWS den Zutritt zu den Objekten jederzeit zu verschaffen, bzw. hat dafür Sorge zu tragen, dass der IWS zwecks Innenbesichtigung der Objekte Zugang von dritter Seite gewährt wird.
$ 5 Urheberrechtsschutz
Die IWS behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber den im Rahmen des Auftrages gefertigten Besichtigungsbericht inkl. aller sonstigen Anlagen nur für den Zweck verwenden, für den er vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine andere Art der Verwendung oder eine Textänderung oder Textkürzung wie auch Weitergabe des Gutachtens ist nur mit schriftlicher Einwilligung durch die IWS gestattet.
$ 6 Honorar
Die Vergütung der erbrachten Leistungen durch die IWS richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Preistabelle der IWS und hängt maßgeblich von der Anzahl der monatlich abzurechnenden Einzelaufträge ab. Vergütungsansprüche werden mit Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Verzugsvoraussetzungen und -folgen richten sich nach dem Gesetz.
$ 7 Haftung
Die IWS haftet für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund nur dann, wenn die Schäden durch einen mangelhaften Besichtigungsbericht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Alle darüber hinaus gehenden Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
$ 8 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer ist sich der Tatsache bewusst, dass alle Informationen, die er während seiner Tätigkeit erhält, dem Betriebsgeheimnis unterliegen. Er verpflichtet sich, über solche Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren und zwar auch nach Abschluss des Auftrages.
$ 9 Vertragslaufzeit
Dieser Vertrag beginnt ab Vertragsunterzeichnung und endet spätestens mit Erledigung aller in Auftrag gegebener Besichtigungen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit ist eine außerordentliche Kündigung jederzeit möglich.
Außerordentlich kündigen kann eine der Vertragsparteien insbesondere dann, wenn
a) die eine nachhaltig gegen die Hauptpflichten des Vertrages verstößt und trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von einem Monat den vertragsgemäßen Zustand wieder herstellt;
b) die andere Partei insolvent ist.
Eine außerordentliche Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
$ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wiesbaden.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
$ 11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Teile dieses Vertrages ungültig oder lückenhaft sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall wird die ungültige Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck nach der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.
Taunusstein, im Juli 2007
Copyright
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Externe Verweise und Links
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Gesetze und Gesetzestexte
Die veröffentlichten Gesetze und Rechtsverordnungen sind nicht die amtlichen sondern konsolidierte Fassungen. Die amtlichen Fassungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen findet sich nur im Bundesgesetzblatt oder im Bundesanzeiger.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so zu ändern, wie es dem Sinn und Zweck dieser AGB‘s entspricht und dieses in gesetzlich zulässiger Weise erreicht werden kann. Dasselbe gilt hinsichtlich etwa hervortretender Lücken oder unklarer Bestimmungen.
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